Unsere Leihkassen*

Diese Kassen können Sie für Vereinsfeste, Catering oder sonstige Veranstaltungen wochenend- oder monatsweise bei uns mieten.

Alle unsere Kassen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des seit 2020 gültigen §146AO (Abgabenordnung).
Die hierfür notwendige technische Sicherheitseinrichtung (TSE) erhalten Sie ebenfalls bei uns. Wir beraten Sie gerne.

Musterabrechnung

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* bezüglich der aktuellen Gesetzeslage über eine ggf. bei Ihnen bestehende Aufzeichnungspflicht, fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.